Für wen gilt das neue Gesetz?
Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle Fahrerinnen und Fahrer, die im Güterkraft- oder Personenverkehr gewerblich Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen lenken, für die eine Fahrerlaubnis der C- oder D-Klassen erforderlich ist.
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen weder Grundqualifikation noch Weiterbildung erforderlich ist.
Das solltest Du wissen...
Grundqualifikation
STICHTAGE
Wer seine Fahrerlaubnis nach folgenden Stichtagen erteilt bekommt, muss eine Grundqualifikation absolvieren:
• Busfahrer: nach dem 10. September 2008
• Lkw-Fahrer: nach dem 10. September 2009
Eine dieser 3 Alternativen führt zum Erwerb der Grundqualifikation:
• Die Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation (140 Stunden Unterricht) und anschließender 90-minütiger schriftlicher Prüfung
• Eine theoretische und praktische Prüfung von insgesamt 450-minütiger Dauer, keine Unterrichtspflicht
• Die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer (BKF) oder die Weiterbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
Weiterbildung
Jeder Lkw- und Busfahrer, der gewerblich tätig ist, muss an einer regelmäßigen Weiterbildung teilnehmen.
Das gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, also auch für diejenigen, die heute schon eine Fahrerlaubnis besitzen und gewerblich tätig sind!
Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden und kann in Einheiten zu mindestens 7 Stunden unterteilt werden. Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Es sind die verschiedensten Varianten möglich.
Abschluss der ersten Weiterbildung
Die ersten 35 Stunden Weiterbildung müssen an folgenden Stichtagen absolviert sein:
• Fahrer im Personenverkehr (D-Klassen): 10.09.2013
• Fahrer im Güterverkehr (C-Klassen): 10.09.2014
In Einzelfällen ist eine Verlängerung der Fristen bis zu 2 Jahren möglich.
Eine Pflicht zur Weiterbildung besteht für die Fahrerinnen und Fahrer
• ab September 2008 für die Personenbeförderer und
• ab September 2009 für die Güterbeförderer
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